Änderungen der Mitgliedschaftsstrukturen des SJMV

Versammlung des Schweizer Jugendverbands an seiner DV 2026
Die Delegierten des SJMV haben sich für die Änderung der Statuten und der Mitgliederbeiträge ausgesprochen.

Beitragsbild: SJMV

Am 14. März 2026 hat in Luzern die Delegiertenversammlung des Schweizer Jugendmusikverbands (SJMV) stattgefunden. Mit der Annahme neuer Statuten und einem Antrag zur Änderung der Mitgliederbeiträge hat sich im Verband einiges geändert.

An der Delegiertenversammlung wurden Stefanie Hänni als neue Präsidentin des Schweizer Jugendmusikverbands gewählt, Thun als Ort für das Schweizer Jugendmusikfest 2029 bestimmt und die Förderpreise vergeben.

Zusätzlich zu den Förderpreisen wurde ein Life Skills Spezialpreis an die Woche der Blasmusik des Emmentalischen Musikverbands verliehen. Dieses innovative Projekt findet vom 27. April bis 3. Mai 2026 erneut statt und vermittelt die Botschaft der Life Skills-Kampagne unter dem Motto: «Blasmusig fägt!»

Vorstandsmitglieder des EMV und Fabio Küttel mit Check für den Life Skills Spezialpreis Foto: zVg
Der Emmentalische Musikverband wurde für sein innovatives Konzept «Woche der Blasmusik» mit dem Life Skills Spezialpreis ausgezeichnet.

Statutenänderung

Die ausserdem entschiedene Statutenänderung und die Änderung der Mitgliederbeiträge führen zu strukturellen Veränderungen der Mitgliedschaften. Die Ehren- und Vorstandsmitgliedschaft wird beibehalten, mit überarbeiteten und präzisierten Rechten und Pflichten. Neu heissen die Mitgliedssektionen Basismitglieder, ihre Mitgliedschaft bleibt jedoch unverändert.

Neue Mitgliedschaftskategorie

Neu können auch Institutionen, Organisationen oder gar Einzelpersonen als «Fördermitglied» dem Verband beitreten. Die Idee dahinter ist, dass zum Beispiel eine Musikschule, die noch keine Jugendmusik hat, aber gerne eine aufbauen würde, dem Verband beitreten kann. So kann sie schon vom Wissen und Netzwerk des Verbands profitieren, bevor sie ein aktiv musizierendes Jugendensemble hat.

Diese Kategorie berücksichtigt ausserdem auch Jugendmusiken, die aktuell keine Mitglieder haben oder in eine Musikschule übergegangen sind, denen aber noch ein Förderverein angehört. Dieser Verein wechselt automatisch in die Kategorie der Fördermitglieder, wenn keine musizierenden Mitglieder mehr gemeldet werden. Sobald der Verein wieder aktiv musizierende Mitglieder aufnimmt, muss dies dem Verband gemeldet werden und die Jugendmusik wechselt zurück in die Kategorie der Basismitgliedschaft.

ersammlung des Schweizer Jugendverbands an seiner DV 2026 Foto: SJMV
Neu können auch Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen beim SJMV Mitglied werden und so vom Wissen und Netzwerk des Jugendmusikverbands profitieren.

Neuer Pauschalbeitrag für grosse Vereine

Die neuen Stauten berücksichtigen somit die Entwicklungen der letzten Jahre in der Jugendmusikszene. Insbesondere Musikschulen sind nun nicht nur in den Statuten mit der neuen Formulierung der Basismitgliedschaft sowie der neuen Mitgliedschaftskategorie der Fördermitgliedschaft besser berücksichtigt, sondern mit dem angenommenen Antrag zur Änderung der Mitgliederbeitragsstruktur ist es auch attraktiver, mit mehreren Ensembles Mitglied im Verband zu sein.

Basismitglieder mit mehr als 100 musizierenden Mitgliedern zahlen nämlich neu einen pauschalen Mitgliederbeitrag. Dies vereinfacht die Administration der Mitgliederbeiträge und macht den Verbandsbeitritt für grössere Vereine und Institutionen mit mehreren Formationen attraktiver.

Alle Mitglieder, die von einem automatischen Wechsel der Mitgliedschaftskategorie betroffen sind, werden vom SJMV kontaktiert.

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