Liebe Leserin, lieber Leser
Mit dem Inkrafttreten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) am 1. September 2023 stehen wir nicht nur vor einer Herausforderung, sondern die Anpassung bietet auch Chancen. Diese Gesetzesänderung fordert uns alle dazu auf, unsere Praktiken zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu überdenken und wo nötig anzupassen. Das DSG strebt eine verbesserte Kontrolle über persönliche Daten und eine stärkere Transparenz in deren Verarbeitung an und hat somit direkte Auswirkungen sowohl auf den Schweizer Blasmusikverband als auch auf die Mitgliedsverbände und Musikvereine.
Die Bedeutung des DSG für unsere Mitglieder kann nicht genug betont werden. Vereine speichern und verarbeiten eine Vielzahl von Daten, von Kontaktdetails über Geburtsdaten bis hin zu Fotos von Veranstaltungen. Das neue DSG verlangt, dass klar und transparent darüber informiert wird, welche Daten gesammelt und wie sie verwendet werden. Eine Verpflichtung, die wir nicht nur als gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch als Chance zur Verbesserung unserer Praktiken und zur Stärkung des Vertrauens unserer Mitglieder sehen sollten.
In einer Welt, in der Daten immer wertvoller und ihre missbräuchliche Verwendung immer riskanter werden, ist es unsere Pflicht, die Daten unserer Mitglieder zu schützen und ihre Privatsphäre zu respektieren. Indem wir das tun, stärken wir nicht nur das Vertrauen in unsere Vereine, sondern auch die Gemeinschaft, die wir zusammen aufgebaut haben. Es ist eine Investition in die Zukunft unserer Musikvereine und -verbände und in die Wahrung der Rechte unserer Mitglieder.
Viele unserer Vereine haben bereits proaktive Schritte unternommen, um das neue DSG umzusetzen. Sie haben beispielsweise Datenschutzrichtlinien erstellt und ihre Mitglieder über deren Rechte informiert. Es ist jetzt höchste Zeit, zu handeln und sicherzustellen, dass wir alle die Bestimmungen des DSG einhalten. Der Schweizer Blasmusikverband hat dazu bereits in der September-Ausgabe von «unisono» berichtet. Er stellt auf seiner Website eine Checkliste zur Verfügung und bietet eine Sammlung der wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum DSG sowie eine Musterdatenschutzerklärung an. Selbstverständlich sind Artikel und FAQ auch im digitalen «unisono» verfügbar.
Das neue DSG ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance. Es bietet uns die Möglichkeit, unsere Praktiken zu verbessern, die Beziehung zu unseren Mitgliedern zu stärken und das Vertrauen in unsere Vereine zu festigen. Lasst uns diese Gelegenheit nutzen, um zu zeigen, dass wir den Schutz der persönlichen Daten unserer Mitglieder ernst nehmen und bereit sind, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Privatsphäre zu gewährleisten.