Die Musikkommission des Schweizer Blasmusikverbands (SBV) erläutert die aktuelle Handhabung der Wettstücklisten.
Seit dem 1. Januar 2023 existiert die neue Wettstückliste des SBV. Da die damit zusammenhängende Überarbeitung der alten Liste sehr umfassend war, beschloss die Musikkommission des SBV, die Gültigkeit dieser alten Liste übergangsweise bis nach Beendigung des EMF26 in Interlaken aufrecht zu erhalten.
Handhabung
Um die Handhabung der Listen für die Auswahl von Selbstwahlwerken, die sich auf die Liste des SBV berufen, anlässlich des EMF26 oder eventuellen kantonalen Musikfesten zu gewährleisten, gelten folgende Bestimmungen:
- Werke, welche auf der alten Liste aufgeführt sind, jedoch in der neuen Liste wegfallen, können für das EMF26 und für zwischenzeitlich stattfindende kantonale Musikfeste (die sich reglementarisch auf die Liste des SBV berufen) als Selbstwahlstücke gewählt werden. Für diese Werke gilt ihre bis dahin festgelegte Klassierung nach der alten Liste.
- Für Werke, die von der alten in die neue Liste übernommen, aber in diesem Zusammenhang in eine neue Klasse umgeteilt wurden, gilt die Klassierung nach der neuen Liste.
- Werke, die nach dem 1. Januar 2023 zur Klassierung beantragt wurden, sind bei einem positiven Bescheid ausschliesslich für die neue Wettstückliste bestimmt.
Wichtig!
Die alte Liste ist nach Beendigung des EMF26 definitiv nicht mehr gültig und wird zukünftig nicht mehr berücksichtigt.