Wie vom Volkskulturfonds profitieren?

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Featured image: Wynn Pointaux, Pixabay

Für welche Projekte ist der Fonds bestimmt? Wer kann ein Gesuch stellen? Wie stelle ich ein Gesuch? Was sind die Vergabekriterien? All diese Fragen werden im kurzen Webinar am 13. November 2025 um 14 Uhr beantwortet. Interessierte können via Teams-Link beitreten.

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt Vorhaben aus dem Bereich der Volkskultur im Inland unter anderem mit dem Volkskulturfonds, der durch die IG Volkskultur (IGV) verwaltet wird.

Volkskultur ist Kultur für alle – von allen.

Förderkriterien

Der Volkskulturfonds unterstützt Projekte, die über den lokalen oder regionalen Kontext hinauswirken. Dazu gehören beispielsweise ein Gemeinschaftskonzert verschiedener Sparten – etwa eines Jodlerklubs mit einer Musikgesellschaft – oder Vorhaben, bei denen etwas Neues entsteht und die Weiterentwicklung der volkskulturellen Praxis gefördert wird, z. B. durch das Komponieren neuer Stücke, oder ein Angebot, das die Qualifizierung von Akteuren der Volkskultur stärkt – beispielsweise ein Workshop oder ein Meisterkurs.

Voraussetzungen

Für eine Unterstützung wird vorausgesetzt, dass das Vorhaben

  • in der Schweiz stattfindet,
  • von in der Schweiz tätigen Personen und Ensembles realisiert wird,
  • für alle Interessierten zugänglich ist,
  • durch andere Geldgeber mitfinanziert wird,
  • von anerkannter Qualität ist,
  • nach professionellen Standards umgesetzt wird.

Nicht unterstützt werden Veranstaltungen lokaler Natur, wie wiederkehrende Vereinsaktivitäten, Infrastruktur- und Ausrüstungsvorhaben (z. B. Instrumentenkauf und -miete, Ausrüstung, Uniformierung), Wettbewerbe, formale Aus- und Weiterbildungen, CD-Produktionen oder Jubiläumsschriften. Auch Projekte, die in den Aufgabenbereich der Geschäftsstelle Pro Helvetia fallen (grosse Festivals, Auslandtourneen) oder des Bundesamts für Kultur – beispielsweise nationale kulturelle Events für ein breites Publikum – und Vorhaben zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen (einschliesslich Musikkurse und Musiklager) werden nicht unterstützt, weil es dafür andere Gefässe gibt.

Gesuchsdossier

Der Volkskultur-Fonds vergibt feste Projektbeiträge. Je nach Höhe der Antragssumme sind unterschiedliche Eingabetermine zu beachten. Die Gesuchsunterlagen bestehen u.a. aus dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular und dem Projektbeschrieb. Alle Details sind im Merkblatt für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aufgeführt:

Herbst-Webinar 2025

Auch in diesem Jahr erklärt die Geschäftsstelle der IG-Volkskultur in kurzen Online-Seminaren, für welche Projekte der Fonds bestimmt ist. Alle Interessierten können der Online-Besprechung via Teams-Link beitreten und Fragen stellen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Webinar 2025

Die Teilnahme ist via Microsoft-Teams mit den entsprechenden Links möglich:

13. November, 14 Uhr
Besprechungs-ID: 363 333 355 078 5
Passcode: yM7f3RD3

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