J+M: Neue Förderverordnung in Kraft

Jugendliche beim Musizieren
Neu gibt es für J+M-Lager und -Kurse nur noch einen Formular: Antrag für ein J+M-Angebot.

Featured image: Alex Bichsel Fotografie

Die neue Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik» ist seit 1. Juli 2025 in Kraft. Diese bringt einige Änderungen mit sich, die insbesondere auch für die Trägerschaften und J+M-Leitenden relevant sind.

In der Förderperiode 2025-2028 liegt ein besonderer Fokus auf der Niederschwelligkeit. Vermehrt sollen auch musikfernere Kinder und Jugendliche Zugang zur musikalischen Bildung finden. Unter anderem deswegen gelten ab 1. Juli 2025 diverse Vereinfachungen:

Neuerungen bei der Gesucheingabe

  • J+M-Lager und J+M-Kurse werden neu als J+M-Angebote zusammengelegt, somit gibt es neu nur noch ein Gesuchsformular (Antrag für ein J+M-Angebot).
  • An einem J+M-Angebot müssen mind. 5 Kinder oder Jugendliche teilnehmen.
  • Ein J+M-Angebot umfasst mind. 5 und max. 20 Lektionen, die angerechnet werden können. Die Übernachtungspauschale bleibt bestehen.
  • Das Mindestalter für Teilnehmende wird aufgehoben (0-25 Jahre), Teilnehmende über 25 Jahre sind neu zugelassen, jedoch nicht beitragsberechtigt.
  • Die Beiträge pro Lektion werden um 10% erhöht (z.B. neu CHF 44 pro Lektion statt CHF 40 bei 5-19 Teilnehmenden), die Übernachtungspauschale wird von CHF 15 auf CHF 20 erhöht.
Jugendmusik auf der Bühne beim Spielen Foto: Alex Bichsel Fotografie

Neuerungen bei der Zulassung

  • Angehende J+M-Leitende werden neu ab dem Jahr zugelassen, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • Personen mit einer gültigen Grenzgängerbewilligung können neu als J+M-Leitende zugelassen werden.

Neuerungen bei der Weiterbildung

  • Der J+M-Netzwerktag ist kein obligatorisches Weiterbildungsmodul mehr. Neu können die 12 Stunden Weiterbildung individuell besucht werden. Der Besuch des J+M-Netzwerktags ist freiwillig und wird weiterhin mit 6 Stunden angerechnet.
  • Im Verlauf des Jahres 2026 wird es zudem zu Vereinfachungen im Bereich Aus- und Weiterbildung kommen.

Sollten die verfügbaren J+M-Finanzmittel überschritten werden (für J+M-Angebote sowie Aus- und Weiterbildung), wird vom Bundesamt für Kultur eine Prioritätenordnung erstellt. Alle Neuerungen werden jeweils im J+M-Newsletter kommuniziert.

Ethikleitlinien und Anlaufstelle bei Konflikten

Im gemeinsamen Musizieren entwickeln Kinder und Jugendliche nicht nur musikalisches Können und Kreativität, sondern auch soziale, intellektuelle und emotionale Kompetenzen und Selbstvertrauen.

jugendliche Trompeter beim Spielen Foto: Alex Bichsel Fotografie

Der respektvolle Umgang miteinander ist ein zentraler Wert des Programms. Die J+M-Ethikleitlinien werden von allen an J+M beteiligten Verbänden und Organisationen zur Kenntnis genommen, und am Programm beteiligte Personen verpflichten sich zur Einhaltung und zum Vorleben dieser Werte. Im Konfliktfall steht die J+M-Meldestelle vom BAK in Zusammenarbeit mit «Kinderschutz Schweiz» für Hilfestellungen und Beratung zur Verfügung.

Die Ethikleitlinien sowie die Angaben zur Meldestelle werden auf der J+M-Website publiziert. Weiter wird im Grundmodul neu der Umgang mit den Ethikleitlinien vermittelt und ab 2026 gibt es Weiterbildungsangebote zum Thema.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle J+M gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:
031 521 46 02 | jugend-und-musik@rpconsulting.ch

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