Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik

Runde zur Vertragsunterzeichnung der neuen Charta
Am Treffen des Dialogorgans «Schweizer Musik» 2024 haben die SRG und die Vertreterinnen und Vertreter von zehn Organisationen der Schweizer Musikbranche die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet. Die Zusammenarbeitsvereinbarung hat zum Ziel, die Schweizer Musik und neue Talente zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen.

Mit der inzwischen 20-jährigen Zusammenarbeit sind die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen und betragen auf einigen Sendern mehr als 50 Prozent der Sendezeit.

Förderung der Schweizer Musik

Die Charta der Schweizer Musik ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung der SRG mit der Schweizer Musikbranche. Darin bekennt sich die SRG dazu, die Schweizer Musik, Künstlerinnen und Künstler, insbesondere neue Talente, in ihrem gesamten Programmangebot zu fördern, redaktionelle Beiträge und Sondersendungen über Schweizer Musik auszustrahlen und sich anhand von Partnerschaften an der Förderung der Schweizer Musik eine aktive Rolle zu spielen.

Runde zur Vertragsunterzeichnung der neuen Charta Foto: Luca Gisler | SRG-SSR
Unterzeichnung der Charta der Schweizer Musik vom 14. März 2024 in Zürich: SRG und Musikbranchen-Verbände

Im Rahmen des jährlichen Treffens des Dialogorgans «Schweizer Musik» haben die SRG und die Vertreterinnen und Vertreter von zehn Organisationen der Schweizer Musikbranche am 14. März 2024 die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet.

Hauptziele der Charta

Die neue Charta hält an ihren bisherigen Hauptzielen fest. Sie stärkt gleichzeitig den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Partnerinnen und Partnern über das Programmangebot der SRG im Bereich Schweizer Musik. Neu wird die Präsenz von Schweizer Musik im Programmangebot der SRG unabhängig von der Verbreitungsart – linear (Radio und TV) oder digital – festgelegt.

Die Charta unterstreicht auch das Engagement der SRG für die Vielfalt und die Neuheiten der gesamten Schweizer Musikszene über die Sprach- und Regionalgrenzen hinweg. Die bedeutende kulturelle Rolle der öffentlichen Medien und ihr Beitrag zum nationalen Zusammenhalt werden darin hervorgehoben.

Mehr als 50 Prozent Schweizer Musik

Die 2004 lancierte und 2016 erstmals überarbeitete Charta ist eine echte Erfolgsgeschichte: Die 20-jährige Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche hat dazu geführt, dass die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen sind. Bei einigen Sendern beträgt der Anteil der Schweizer Musiktitel heute mehr als 50 Prozent der Sendezeit. Auch das Fernseh- und das digitale Angebot leisten Beiträge von hoher Qualität, die den Reichtum der schweizerischen Musiklandschaft widerspiegeln.

Porträt Sandra Tinner Foto: Luca Gisler | SRG-SSR
Sandra Tinner bekräftigte in ihrer Ansprache: «Es ist wichtig, dass wir, die verschiedenen Dachverbände der Musik und die SRG, weiterhin zusammenarbeiten für das bestmögliche Wohl der Schweizer Musik!»

Weitere Partner der Charta sind neben der SRG:

  • IFPI Schweiz – der Branchenverband der Schweizer Musiklabels
  • Die Interessengemeinschaft Volkskultur IGV
  • Der Verband unabhängiger Schweizer Labels und Produzenten IndieSuisse
  • orchester.ch – die Dachorganisation der Schweizer Berufsorchester
  • Der Schweizer Musikrat SMR
  • Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
  • Der Schweizerische Tonkünstlerverein SMV
  • Der Schweizerische Verlegerverband SVMV
  • Der Schweizer Musikverband SONART
  • SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Die Charta der Schweizer Musik

Wie in anderen Kulturbereichen nimmt auch die Schweizer Musik einen wichtigen Platz im Auftrag der SRG ein. Dieser besteht nicht nur in der Förderung des Musikschaffens (Art. 7 der Konzession), sondern auch in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Schweizer Musikbranche (Art. 28 der Konzession).

In der Charta der Schweizer Musik wird die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Schweizer Musikbranche geregelt. In der Vereinbarung verpflichtet sich die SRG, einen angemessenen Teil an Schweizer Musikproduktionen in den Radioprogrammen auszustrahlen. Als Schweizer Musik gelten Aufnahmen oder Liveübertragungen mit Schweizer Komponist:innen, Interpret:innen oder Produzent:innen sowie Aufnahmen mit massgeblicher Schweizer Beteiligung. Die jährlich von den Partnern festgelegten Richtwerte für die Präsenz der Schweizer Musik werden von der SRG meist übertroffen.

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